F rderprogramme
- BEG WG - Bundesförderung für effiziente Wohngebäude
- BEG NWG - Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude
- BEG EM - Bundesförderung für Einzelmassnahmen
Die Förderung von Effizienzhäusern erfolgt durch die KfW, die Förderung von Einzelmassnahmen bei Krediten durch die KfW und bei Investitionszuschüssen durch das BAFA.
- KfW 124: Wohneigentumsprogramm - Kredit
Für die Förderung des Kaufs oder Neubaus von selbstgenutztem Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
- KfW 159: Altersgerecht umbauen - Kredit
Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz.
- KfW 261: Wohngebäude - Kredit (261)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Haus und Wohnung energieeffizient bauen oder sanieren.
Kredit für Effizienzhaus mit Tilgungszuschüssen zwischen 5% und 25%.
Tilgungszuschüsse bis 37500EUR je Wohneinheit.
Zusätzlich kann ein 50% Zuschuss für die energetische Beratung durch Energieeffizienz Experten beantragt werden (Zuschusshöhe ist begrenzt).
- KfW 263: Nichtwohngebäude Kredit (263)
Gebäude energieeffizient bauen oder sanieren.
- KfW 264/464: Kommunen - Kredit (264) - Zuschuss (464)
Klimafreundlich bauen und sanieren.
- KfW 270: Erneuerbare Energien - Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme.
- BAFA: Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan iSFP
Im Rahmen eines BAFA geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird ein detailliertes Konzept für eine Sanierung in Phasen und/oder für eine Komplettsanierung einschliesslich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt und abgeschätzt, welchen KfW Effizienzhaus Level Sie mit Ihrer Bestandsimmobilie erreichen können.
Das BAFA bezuschusst die Kosten für diese Beratung zu 80%, maximal mit 1300 Euro, unabhängig davon, ob und welche Massnahmen Sie aus der Beratung später umsetzen.
Die Förderbedingungen werden derzeit überarbeitet, genehmigte Anträge sind nicht betroffen.
- BAFA: Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmassnahmen (BEG EM)
Seit dem 15.8.2022 werden Zuschüsse für Einzelmassnahmen beim BAFA beantragt.
Die Förderung beträgt 15 % der Nettoinvestitionskosten für förderfähige Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Für Heizungsanlagen liegt der Fördersatz zwischen 10% und 25%, der Heizungstausch-Bonus erhöht den Fördersatz um 10%, der Innovationsbonus Biomasse oder der Wärmepumpenbonus erhöht den Fördersatz um 5%.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmassnahme aus dem iSFP wird für Massnahmen an der Gebäudehülle ein zusätzlicher iSFP Bonus von 5% gewährt. Der iSFP Bonus für Heizungsanlagen wird für nach dem 15.8.2022 gestellte Anträge nicht mehr gewährt.
Die Fachplanung und Baubegleitung eines Energieberaters wird mit 50% gefördert (Zuschusshöhe ist begrenzt).
Der Energieberater erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und den technischen Projektnachweis (TPN), der Bauherr stellt beim BAFA den Antrag.
- BAFA: Portal Antrag
Der Antrag auf einen BAFA Zuschuss muss online vom Bauherrn gestellt werden.
- Braunschweig: Klima und Energie
Die Stadt Braunschweig bietet kostenlose Energieberatungen rund um die Themen Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an. Die Erstberatung gibt einen Überblick über Handlungs- und Fördermöglichkeiten, unterstützt Sanierungsinteressierte bei der Planung ihres weiteren Vorgehens und gibt viele Tipps, die Geldbeutel und Klima schonen.
- LK Wolfenbüttel: Klimaschutz 2022-2024
Der Landkreis Wolfenbüttel unterstützt fachlich die Bürger und die kreisangehörigen Kommunen bei ihren Klimaschutzaktivitäten mit Beratungen und finanziellen Zuschüssen.
- Hannover: proKlima
Der Entwurf für die kommunale Wärmeplanung der Stadt liegt vor.
Der regionale enercity-Fonds proKlima aus Hannover wird von der enercity Netz GmbH und den Städten des Fördergebietes finanziert. Mit Know-how und Zuschüssen unterstützt proKlima die lokale Energiewende. Das Ziel: Klimaschutz vor Ort konkret umsetzen.